Teil 2 – Trat Ernst Maier aus der NSDAP aus?

Als mein Opa mir das Bild seines Vaters in der schwarzen Uniform zeigte, habe ich direkt nachgefragt. Ja, sein Vater sei in der SS gewesen, das sei ihm bekannt, sagte mein Opa. Aber er sei dann ausgetreten. Ich habe ungläubig den Kopf geschüttelt und ja, ich habe direkt gesagt, das glaube ich nicht. Konnte man aus der SS überhaupt austreten? Vermutlich ja. Wäre irgendjemand aus der SS ausgetreten? Eher sehr unwahrscheinlich. Wäre jemand aus der Partei ausgetreten? Das schon eher: Im krassen Widerspruch zum Sturm auf die Partei steht das Verhalten zahlreicher Parteigenossen der ersten Stunde, wie Jürgen Falter herausfand. Er schätzt, dass 760.000 Menschen aus der Partei wieder ausgetreten sind. […] Von denen, die sich nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler den Nationalsozialisten anschlossen, verließen […] vier Prozent wieder die Partei. Betrachtet man die Austritte genauer, so ergibt sich folgendes Bild: Ein Drittel trat vor der Machtübernahme aus, zwei Drittel danach. Mithin kehrte das Gros dem „Führer“ den Rücken, als eine Mitgliedschaft in der Staatspartei Ansehen und Pfründen versprach. Und noch zwei Überraschungen hält Falter bereit: Erstens verließen gerade die frühesten Parteigenossen reihenweise die Partei – von den 1925, 1926 und 1927 Eingetretenen mehr als zwei Drittel. Kaum anders verhielt es sich mit den Beitrittsjahren 1928 und 1929, die eine Austrittsquote von mehr als fünfzig Prozent aufweisen. (FAZ) Dem bereits zitierten FAZ-Artikel zufolge traten insbesondere frühe Parteimitglieder aus, als eine Parteimitgliedschaft mehr oder weniger beliebig geworden war, als jeder beitreten konnte. Aus ähnlichen Gründen – um die Mitläufer fern zu halten – hatte die Partei im April 1933 einen Aufnahmestopp verhängt, der zunächst bis 1937 bestand hatte und erst 1939 vollständig aufgehoben wurde. (Wikipedia) Neben den anderen im Artikel zitierten Hinweisen auf Austrittsgründe identifiziert Jürgen Falter, der Autor der dem Artikel zugrunde liegenden Studie insbesondere den Mitgliedsbeitrag: Nicht ausschließen möchte Falter, dass gerade in Zeiten wirtschaftlicher Not und hoher Arbeitslosigkeit auch der Mitgliedsbeitrag eine Rolle gespielt haben könnte. Die NSDAP verlangte von ihren Mitgliedern monatlich eine Reichsmark, später zwei. Zum Vergleich: Ein Landarbeiter in Pommern verdiente damals sechs Pfennig in der Stunde. Von 1929 bis 1933 schnellten die Arbeitslosenzahlen in die Höhe. Im Februar 1932 wurde die Marke von sechs Millionen Erwerbslosen überschritten. Jeder Dritte war ohne Arbeit. Wer nicht in Lohn und Brot stand und eine Familie zu ernähren hatte, musste jeden Pfennig umdrehen. Dieser Hinweis ist zur Beantwortung der Frage, ob Ernst Maier aus der NSDAP austrat entscheiden. Denn die mir vorliegende Akte aus dem Bundesarchiv (8 Blätter) befasst sich nicht nur mit ebendieser Frage, sondern damit, ob Ernst Maier seine Mitgliedsbeiträge bezahlt hat. Ein genauer Blick auf die Parteikarteikarte liefert folgende Informationen:
  1. Der Schreiber mit der Handschrift (2) macht unter dem Punkt „Ausgetreten am“ die Angabe „1.6.32 lt. [unleserlich] [unleserlich] Baden v. 1.10.34/III [unleserlich]“ sowie eine aktuell nicht zuordenbare Angabe „5/37/9“ in der rechten Spalte.
  2. Der Schreiber mit der Handschrift (3) fügt unter dem Punkt „wiedereingetr. am“ die Angabe „[unleserlich] RL/Bad. 28.8.36“ sowie weitere Angaben zu „Stand und Beruf“ (Zollang.), „Wohnort“ (Z. Gr.), „Ortsgruppe“ (Zell i.W. Grenzach) und unter „Bemerkungen“ den Hinweis „28-8-36 i. Gr“ hinzu.
  3. Der Schreiber mit der Handschrift (4) ergänzt schließlich den „Wohnort“ E. und die „Ortsgruppe“ Elchesheim – ohne weitere Datumsangabe.
Anm. 1: Die Handschrift (1) ist in diesem Fall der ursprüngliche Schreiber, der auch den Stempel mit dem Beitrittsdatum 1. Nov. 1930 machte. Anm. 2: Die Angabe „Elchesheim“ verfolge ich in einem anderen Beitrag. Im Jahr 1934 wurde also rückwirkend ein Parteiaustritt im Jahr 1932 festgestellt und festgehalten. Diesem Akt lag vermutlich ein Schreiben oder eine Anordnung („1.6.32 lt. [unleserlich] [unleserlich] Baden v. 1.10.34/III [unleserlich]“) zugrunde. Im Jahr 1936 wurde dann ein Wiedereintritt festgehalten – zu einem Zeitpunkt, als eigentlich ein Aufnahmestopp in die Partei galt. Auch diesem Eintrag liegt ein Schreiben bzw. eine Anordnung zugrunde („[unleserlich] RL/Bad. 28.8.36“ ). Ernst Maier war zu diesem Zeitpunkt umgezogen – von Zell im Wiesental nach Grenzach – und hatte seine Beschäftigung gewechselt – vom Landarbeiter (UPDATE: Oder doch eher Bauarbeiter?)  zum Zollangestellten. Beiden Umständen gehe ich ebenfalls noch separat nach.
Zu diesem Zeitpunkt, ich nehme, angesichts fehlender Informationen dazu, an, dass Ernst Maier nach seinem Umzug die Ortsgruppe wechseln wollte, wurde ihm offenbar bekannt, dass er nicht mehr länger als Parteimitglied geführt wurde. Was nun folgt, ist durch einen Briefwechsel, der im Bundesarchiv überliefert wurde, dokumentiert: 16. Mai 1936: Ein Dr. Hüssy („Der Vorsitzende“) schreibt unter dem Zeichen J.N. 707/36/Hy/Eg/T. an den „Herrn Gauschatzmeister des Gaues Baden, Karlsruhe“:
Kopie aus dem Bundesarchiv
Nach den mir vorliegenden Feststellungen des Kreisgerichts Schopfheim ist der Pg. Ernst Maier jetzt in Grenzach wohnhaft, Mitgliedsnummer 359 390 im Frühjahr 1932 ohne rechtlichen Grund in der Gau- und Reichskartei gestrichen, weil weder eine freiwillige schriftliche Austrittserklärung von ihm vorliegt, noch ein parteigerichtliches Verfahren gegen ihn durchgeführt ist.  Ein Drama sondergleichen liegt vor: Jemand („irgendeine Parteidienststelle“) streicht Ernst Maier grundlos („Büroversehen“) aus beiden (!) Karteien und der Betroffene erfährt davon erst 2 Jahre später durch Zufall. Er setzt sofort alle Hebel in Bewegung, um das Missverständnis aufzuklären („hat sofort seine Ortsgruppe um die Rückgängigmachung der Streichung gebeten“). Doch nicht seine aktuelle Ortsgruppe (Grenzach) ist zuständig, sondern seine ehemalige (Zell. i.W.). Diese muss nun an das Kreisgericht appellieren (?) und dort – erhält man nie Kenntnis von der Sache! Pg. Maier hat bis heute seine Mitgliedsbeiträge ohne Unterbrechung weiterbezahlt. Ich ersuche deshalb, die Gaukartei durch Wiedereintragung des Pg. Ernst Maier, Grenzach zu berichtigen und das gleiche bei der Reichskartei zu veranlassen. Einen Durchschlag für die Reichskartei füge ich bei. Was wir wissen: Es handelt sich bei diesem Schreiben um einen Beschluss des Gau-Gerichtes Baden, denn das nächste in der Akte überlieferte Schriftstück ist ein Begleitscheiben des oben adressierten Gauschatzmeisters an die Reichsleitung der NSDAP, Kartei-Abteilung, vom 20. Mai 1936 mit der Bitte um Rücknahme der Streichung aus der Reichskartei. Dr. Hüssy war Dr. Oskar Hüssy, gebürtig aus Säckingen, der Jura in München und Basel studierte und ab 1938 Oberbürgermeister von Karlsruhe war. Hüssy war uraltes Parteimitglied und Teilnehmer des Putsches von 1923.   UPDATE: Zu Dr. Oskar Hüssy habe ich folgende Information gefunden: “Die Ernennung Hüssys erfolgte auf direkte Anweisung Wagners, der den ‚alten Kämpfer‘ und Leiter des Gaugerichts dem (Fach-)Bürgermeister Fribolin vorzog.“ (Ernst Otto Bräunche: Im Schatten der Gauleitung – Die Gau- und Landeshauptstadt Karlsruhe 1933-1945, in: Neisen / Maulhardt / Krimm: Kommunen im Nationalsozialismus – Verwaltung, Partei und Eliten in Südwestdeutschland, Ostfildern 2019, S.59-84, hier S.72.)
Was wir vermuten: Der Gauschatzmeister des Gaus Baden hieß Carl Sievers.
Hat jemand Zugriff auf JSTOR und kann mir aushelfen?
Was wir nicht wissen: Wieso im BDC lediglich die Karteikarte aus der Gaukartei (mit Änderungen) vorliegt. Wieso das Kreisgericht Schopfheim in dieser Sache entscheiden sollte und was es mit diesem Gericht auf sich hat. (Es handelt sich dabei höchstwahrscheinlich um ein NSDAP-Kreisgericht, in Schopfheim existierte und existiert lediglich ein Amtsgericht). Wie der Vorgang dann zum Gau-Gericht Baden kam. Was das „Einlaufamt R.L.“, das per Stempel den Eingang des Schreibens bestätigte, genau ist. Als nächstes werde ich mich dem weiteren Fortgang des Verfahrens widmen.

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