Das R.u.S.-Hauptamt SS ersucht Sie letztmalig, entsprechend des diesseitigen Schreibens vom 19.10.35, sich sofort in zahnärztliche Behandlung zu begeben, da Ihr Gebiß behandlungsbedürftig ist. Erst nach mit Erfolg abgeschlossener Behandlung, ist ein Bericht des Zahnarztes einzureichen. Eine Erledigung Ihres Gesuches ist vorher nicht möglich.
Dieses Mal hat man sich in Berlin Zeit gelassen, mit einer Antwort. Auf Ernsts Schreiben vom 28.10. hin, reagiert man erst am 8.11.. Vielleicht hat der zuständige Sachbearbeiter abgewartet, ob noch weitere Unterlagen eintreffen und nachdem dies nicht der Fall war, dann reagiert.
Die Uhr tickt und falls Ernst bisher noch nichts weiter zur Behandlung seiner Zähne unternommen haben sollte, muss ihm spätestens jetzt klar sein, dass seine schwangere Braut und er so schnell keine Genehmigung zur Heirat bekommen werden.
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