Nachdem Ernst & Katharina also Auskunft zu ihrem Leben und zu ihren Eltern und Großeltern gegeben haben und sich ärztlich untersuchen lassen haben, ist es immer noch nicht genug. Es muss der sog. „SS-Erbgesundheitsbogen“ ausgefüllt werden. Dies übernimmt der untersuchende Arzt, während die relevanten Daten (bspw. Namen) von den beiden vorbereitet wurden:
SS-Erbgesundheitsbogen
des (der) Maier, Ernst
Der Erbgesundheitsbogen muß sehr gewissenhaft ausgefüllt werden! Kein Bewerber braucht sich Sorge zu machen, wenn deer eine oder der andere Verwandte als „belastet“ angegeben werden muß. Die Angaben dienen nur zur Feststellung der größten Erbschäden. Eine entscheidende Beurteilung erfolgt erst nach genauer Nachprüfung der Angaben. Der Erbgesundheitsbogen soll auch dem SS-Angehörigen selbst dienen und ihn bei Gründung einer Familie davor bewahren, daß ungünstige Erbanlagen zusammenkommen und zu einer Erkrankung des Nachwuchses führen.
Anweisung zum Ausfüllen der Seiten 2, 3 und 4.
Für jeden Verwandten genau prüfen, ob eine der angeführten Fragen mit „ja“ zu beantworten ist. Nur in diesem Falle in entsprechender Spalte ein X einsetzen, sonst bleibt das Feld frei.
In Zweifelsfällen bei Verwandten oder anderen Personen, die Auskunft geben können, genaue Unterlagen einholen. Bleibt trotzdem ein Zweifel, wie die Frage zu beantworten ist, so ist ein ? einzusetzen.
In denjenigen Spalten, in denen mehrere Verwandte vorkommen (5, 6 usw.), ist für jeden Verwandten, der mit „ja“ (X oder ?) bezeichnet werden muß, ein eigens X (?) einzusetzen. Die Zeichen sind dann nebeneinander zu setzen.
Die Angaben sind nur für die leiblichen Eltern und Blutsverwandten zu machen. Nicht für Stiefeltern und Stiefgeschwister.
In dem Abschnitt „Ergänzungen des SS-Angehörigen“ (siehe Absatz 4) sind unklare Fälle näher zu erläutern. Es ist dann die laufende Nummer des Verwandten (siehe erste senkrechte Spalte) und dessen Name voranzustellen. Also z. B. „12 Karl Meyer Krampfanfall nach einem Sturz mit Motorrad.“
Für die zukünftige Ehefrau ist ein besonderer Erbgsundheitsbogen auszufüllen.
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Vom SS-Angehörigen bzw. seiner zukünftigen Ehefrau auszufüllen:
Verlobt oder verheiratet mit: Winter Katharina
Seit wann verlobt: möchte sich verloben und zeitgleich verheiraten (Handschrift Ernst Maier)
Seit wann verheiratet: –
Kinderzahl (einschließlich der verstorbenen und außerehelichen): keine Davon gestorben:
Bei außerehelichen Kindern werden noch folgende Angaben benötigt:
Kindesname und Vorname: Geburtsort: Tag: Names des Kindesvaters bzw. der Kindesmutter: Wohnort: Straße:
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Ergänzungen des SS-Angehörigen bzw. seiner zukünftigen Ehefrau zu Seite 1, 2, 3 und 4: (Vorher zuerst die Fragen auf Seite 1, 2, 3 und 4 beantworten)
Der drei Seiten umfassende „Erbgesundheitsbogen“ selbst verlangt wiederum Angaben zu den eigenen Eltern, Großeltern, Onkeln & Tanten sowie eigenen Geschwistern. Abgefragt werden deren „Sozialverhalten“ im weitesten Sinne, psychische Erkrankungen, chronische Erkrankungen, Behinderungen, körperliche Beeinträchtigungen im Allgemeinen sowie ob Mehrlingsgeburten vorlagen:
Bis auf eine Mehrlingsgeburt (Ernsts Tante), hat er nichts zu melden. Auch keine Kurz- bzw. Weitsichtigkeit.
Die weiteren Einträge sind wieder von Dr. Hänßler:
Vom untersuchenden Arzt auszufüllen
Ergänzungen des untersuchenden Arztes zum Erbgesundheitsbogen:
1. Nachprüfung der Angaben des Bewerbers. 2. Erfragen von Psychopathien, Schwachsinn und Tbc. in der Familie. 3. Genauere Diagnosestellung. 4. Beurteilung der Erbgesundheit.
Angaben des Bewerbers geprüft. Psychopathien, Schwachsinn, Tbc sind ? (unleserlich)
Schlußurteil des untersuchenden Arztes über die Erbgesundheit: einwandfrei
Der (die) Bewerber(in) ist geeignet / nicht geeignet.
Die abschließende Bewertung durch die Behörde wurde nicht ausgefüllt.
Letzte Seite:
a) Ich versichere an Eidesstatt, daß ich alle Angaben in diesem Erbgesundheitsbogen (Seite 1, 2, 3, 4, und 6) nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
b) Ich bin mir bewußt, daß wissentlich falsche oder unvollständige Angaben den Ausschluß aus der SS nach sich ziehen.
(Die Unterschrift der zukünftigen Ehefrau bezieht sich nur auf Punkt a)
Der Erbgesundheitsbogen liefert keine neuen Hinweise für uns, da er im Prinzip leer gelassen wurde. Natürlich musste er leer bleiben – jeder Eintrag wäre ja ein potenzielles Hindernis gewesen. Interessant finde ich die Mischung aus Fragen. Einerseits wird abgefragt, ob jemand Freiheitsstrafen erhalten hat, andererseits gesundheitliche Beeinträchtigungen die genetisch bedingt sein könnten (Epilepsie, Diabetes) und körperliche Behinderungen, die ganz sicher nicht vererbbar sein können (Leistenbruch). Dazu kommen Tuberkulose und Krebs sowie die mir zunächst seltsam erscheinende Frage nach Mehrlingsgeburten.
„Gab es derartige Fälle in der Familie, hat das RuSHA über die SS-Pflegestellen und die zuständigen staatlichen Gesundheitsämter selbst weitere Nachforschungen angestellt.“ (Quelle)
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