Das RuSHA hat da noch ‘ne Frage

Nachdem wir uns jetzt alle (Ernst, Katharina und Ich), durch den Antrag durchgearbeitet haben, beginnt nun endlich der Genehmigungsprozess.

Wie bereits ausgeführt, übersandte Ernst die Unterlagen mit Schreiben vom 16.10. (s. hier).

Bereits 3 Tage später datiert ein Antwortschreiben des Sippenamts:

(Vordruck) Ihr Gesuch kann noch nicht entschieden werden. Zur weiteren Prüfung benötigt das R u S Hauptamt der SS noch

(Darüber mit Schreibmaschine) 1. … frauenärztlichen … nicht

über die Unterleibsentzündung von Fräulein Winter, insbesondere über Ursache, Beginn und Verlauf und weiterhin, ob eine Schwangerschaft mit Sicherheit festzustellen ist.

2.) Fräulein Winter hat sich sofort in zahnärztliche Behandlung zu begeben, da ihr Gebiß behandlungsbedürftig ist. Nach Abschluß dieser Behandlung ist ein entsprechender zahnärztlicher Bericht einzureichen.

3.) Dasgleiche gilt auch für Ihr Gebiß. Erst dann ist eine Beurteilung Ihres Gesuches möglich.

(Vordruck) Diese Unterlagen sind möglichst schnell nachzureichen.

(Darüber mit Schreibmaschine) b. 11.35

Tja. Was hat er sich denn auch gedacht? Kannte Ernst den Befund Katharinas? Darin stand ja eindeutig, dass aktuell keine Schwangerschaft vorliegt (vgl. hier).

Ich denke, es ist folgendes passiert: Bei der Untersuchung (am 05. Oktober), stellt Dr. Pitsch bei Katharina einen „Cervixkatarrh“ fest. Wie bereits dargestellt, handelt(e) es sich bei dieser Diagnose um ein Krankheitsbild, das normalerweise in Verbindung mit Geschlechtskrankheiten gesehen wurde. Aus diesem Blickwinkel ergibt sich die Nachfrage des Sachbearbeiters im RuSHA. Andererseits war ein Gonokokken-Abstrich ja negativ. Vielleicht sind Katharina und Ernst daraufhin ins Überlegen gekommen und mussten dann feststellen, dass die Symptome, die sie zeigte, Anzeichen einer Schwangerschaft sein konnten. Entsprechend schrieb Ernst dann am 16. Oktober, mithin 10 Tage nach der ärztlichen Untersuchung, mit dem Wissen (oder zumindest der sehr konkreten Vermutung), dass Katharina schwanger war, an das RuSHA.

Dass sie diese Unstimmigkeiten erklären würden müssen, hätten sie sich aber auch denken können.

Darüber hinaus werden beide zum Zahnarzt geschickt. Der Sachbearbeiter hat aufgrund der eingereichten Informationen befunden, dass das beider Gebisse behandlungsbedürftig sind.


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