Mittlerweile habe ich das Gefühl, dieses Verlobungsgesuch endet niemals. Wahrscheinlich ging es Ernst & Katharina genauso. Während ich also zwischenzeitlich schon ganz andere Spuren verfolge (u.a. im Bundesarchiv), soll es heute zunächst nochmals um Ernsts Zähne gehen.
Wir erinnern uns: In der generellen Untersuchung (durch einen nicht-Zahnarzt), wurde angegeben, dass das Gebiss nicht behandlungsbedürftig sei. Dies sah der Sachbearbeiter in Berlin im RuSHA anders und forderte ihn mit Schreiben vom 19.10. zunächst auf, sich in zahnärztliche Behandlung zu begeben. Daraufhin sendet Ernst zwar entsprechende Nachweise seiner Verlobten ein, zu sich selbst jedoch nicht.
Während Ernst am 10.11. erneut um eine beschleunigte Bearbeitung bittet (s. letzter Post), ist bereits ein weiteres Schreiben aus Berlin unterwegs zu ihm:
Das R.u.S.-Hauptamt SS ersucht sie letztmalig, entsprechend des diesseitigen Schreibens vom 19.10.35, sich sofort in zahnärztliche Behandlung zu begeben, da Ihr Gebiß behandlungsbedürftig ist. Erst nach mit Erfolg abgeschlossener Behandlung, ist ein Bericht des Zahnarztes einzureichen. Eine Erledigung Ihres Gesuches ist vorher nicht möglich.
Ernst, der ja gerade erst nochmals um schnelle Bearbeitung gebeten hatte, erhielt dieses Schreiben vermutlich am 11.11. (der andere Brief datiert vom 10.11.) und schreibt sofort wieder nach Berlin:
anbei: zahnärztliche Bescheinigung
Meine Zahnbehandlung, wurde nicht durch Herrn Dentist Hütterer wie ich in meinem letzten Zahnbefund angegeben habe, sondern mußte von unserer Krankenkasse aus, zu Zahn Dentist Bergmann, dessen Bescheinigung über erfolgte Behandlung ich hiermit beilege.
Ernsts Grammatik ist zwar auch sonst nicht einwandfrei, aber diesem Schreiben merkt man an, dass es mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Das Attest:
Der Zahnarzt, Arthur Friedrich Bergmann, auch zu ihm habe ich inzwischen weitere Informationen gefunden, die noch aufgearbeitet werden müssen, bestätigt, dass Ernst bei ihm in Behandlung war. Wenn man es genau nehmen will, dann bestätigt er keine durchgeführte Behandlung – wie auch, innerhalb eines kurzen Besuchs.
Ernst hat das Schreiben aus Berlin erhalten, ist sofort zum Zahnarzt, hat einen Begleitbrief verfasst, diesen direkt abgeschickt und:
Am nächsten Tag waren Schreiben und Attest bereits vor Ort in Berlin!
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